Das Handelsrecht ist Bestandteil des Zivilrechts und wird auch als Sonderrecht der Kaufleute bezeichnet, weil es in wesentlichen Teilen Sondervorschriften für Kaufleute beinhaltet. Geregelt ist das Handelsrecht insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB).In den Bereichen, in denen das HGB keine Spezialregelungen anordnet, greifen grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Im internationalen Handel ist darüber hinaus das UN-Kaufrecht (CISG) von überragender Bedeutung.